Arbeiten als Rentner



Als Rentner darf man grundsätzlich dazuverdienen, doch es ist einiges zu beachten. Bis zum erreichen der Regelaltersgrenze gelten Höchstsummen des Verdienstes. Natürlich ist es möglich diese Höchstsummen zu überschreiten, doch dann erfolgt ein Rentenabzug sofern die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht ist.


Hinzuverdienst vor der Regelaltersgrenze


Wenn die Altersrente in voller Höhe erhalten bleiben soll, darf die Hinzuverdienstgrenze 6.300 Euro jährlich nicht überschreiten. Wenn die Hinzuverdienstgrenze überschritten wird, dann wird ein Zwölftel des Betrags, der über die Grenze von 6.300 Euro hinausgeht, zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Es wird nur noch eine Teilrente ausbezahlt. Eine Beschäftigung die über 6.300 Euro jährlich einbringt, ist der Rentenversicherung zu melden.


Hinzuverdienst nach erreichen der Regelaltersgrenze


Nach dem erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze, ist der Hinzuverdienst unbegrenzt und bei der Rentenversicherung nicht mehr meldepflichtig. Die Altersrente wird immer zu 100 Prozent ausgezahlt. Wenn der Hinzuverdienst allerdings monatlich 450 Euro übersteigt (Minijob mit Pauschalbesteuerung), dann sind die zusätzlichen Einnahmen sozialversicherungspflichtig und unterliegen der Steuer gemäß der persönlich zugewiesenen Steuerklasse.


Tabelle, wann die Regelaltersgrenze erreicht ist

GeburtsjahrRegelaltersgrenzeErreichen der Regelaltersgrenze
194665 
194765 + 1 Monat02.2012 bis 01.2013
194865 + 2 Monate03.2013 bis 02.2014
194965 + 3 Monate04.2014 bis 03.2015
195065 + 4 Monate05.2015 bis 04.2016
195165 + 5 Monate06.2016 bis 05.2017
195265 + 6 Monate07.2017 bis 06.2018
195365 + 7 Monate08.2018 bis 07.2019
195465 + 8 Monate09.2019 bis 08.2020
195565 + 9 Monate10.2020 bis 09.2021
195665 + 10 Monate11.2021 bis 10.2022
195765 + 11 Monate12.2022 bis 11.2023
19586601.2024 bis 12.2024
195966 + 2 Monate03.2025 bis 02.2026
196066 + 4 Monate05.2026 bis 04.2027
196166 + 6 Monate07.2027 bis 06.2028
196266 + 8 Monate09.2028 bis 08.2029
196366 + 10 Monate11.2029 bis 10.2030
19646701.2031 bis 12.2031
ab 196567Januar bis Dezember
des entsprechenden Jahres


Tabelle Renteneintrittsalter für besonders langjährig Versicherte (45 Beschäftigungsjahre)

GeburtsjahrRenteneintrittsalter
vor 195363 Jahre
195363 Jahre, 2 Monate
195463 Jahre, 4 Monate
195563 Jahre, 6 Monate
195663 Jahre, 8 Monate
195763 Jahre, 10 Monate
195864 Jahre
195964 Jahre, 2 Monate
196064 Jahre, 4 Monate
196164 Jahre, 6 Monate
196264 Jahre, 8 Monate
196364 Jahre, 10 Monate
ab 196465 Jahre


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