Bundestag überweist Gesetz­entwurf zur Verlänge­rung des Ausreisegewahrsams

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Im Bundestag ist es bei der ersten Lesung eines Gesetzentwurfes der CDU/CSU-Fraktion zur Verlängerung des Ausreisegewahrsams am Donnerstag, 25. Mai 2023, zu einer neuerlichen Kontroverse über die Asylpolitik in Deutschland gekommen. Während der Unions-Vorstoß aus der Koalition als „Irreführung“ und „Täuschung“ kritisiert wurde, warfen Vertreter der CDU/CSU der Regierung Fehler und Versäumnisse in der Migrationspolitik vor. Im Anschluss der Aussprache wurde die Vorlage zur federführenden Weiterberatung an den Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen. Zuvor hatte die Union beantragt, gemäß Paragraf 80 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundestages ohne Ausschussüberweisung in die zweite Beratung der Vorlage einzutreten. Dies kann das Parlament auf Verlangen einer Fraktion oder fünf Prozent der Abgeordneten mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder beschließen. Bei der Abstimmung über den Geschäftsordnungsantrag wurde jedoch bei Zustimmung der Union und AfD gegen die Stimmen von SPD, Bündnis 80/Die Grünen, FDP und Die Linke die erforderliche Zweidrittelmehrheit verfehlt. https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw21-de-ausreisegewahrsam-949412
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